Studierendenschaft der RWTH Aachen

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Studierendenparlament

Das Studierendenparlament ist das oberste beschlussfassende Organ der Studierendenschaft, also aller immatrikulierten Studierenden an der RWTH Aachen. Es bringt laut Satzung den Willen der Studierendenschaft zum Ausdruck, und kann in allen Belangen für die Studierendenschaft entscheiden.

Zu den Aufgaben des Studierendenparlamentes zählen insbesondere:

Zu den Ergänzungsordnungen gehört auch die Beitragsordnung der Studierendenschaft, welche die Höhe und die Zweckbestimmung des Studierendenschaftsbeitrags regelt.

Das Studierendenparlament besteht aus 41 Mitgliedern von verschiedenen hochschulpolitischen Gruppen. Diese werden jedes Jahr während des Sommersemester von allen Studierenden gewählt. Hierzu treten verschiedene Listen an, die dann in freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt werden. Das heißt im Klartext, dass du dich entscheiden kannst, in welcher politischen oder auch unpolitischen Richtung das Studierendenparlament und damit auch der AStA arbeitet. Dies ist eine deiner entscheidensten Möglichkeiten, ohne eigenes Engagement die weitere Zukunft der Studierendenschaft mitzubestimmen.

Die Sitzungen des Studierendenparlaments sind grundsätzlich öffentlich, alle Studierenden haben Rede- und Antragsrecht. Abstimmen dürfen natürlich nur die gewählten Mitglieder des Studierendenparlaments. Die genauen Sitzungszeiten und -orte findest du auch in der Terminübersicht.

Das Studierendenparlament wird vom Präsidium geleitet, welches aus vier Personen besteht: Vorsitzende des Studierendenparlaments ist Sibille Schulte-Barendorf (AlFa), stellv. Vorsitzender ist Niklas Hoppe (STUDIUM). Weitere Mitglieder sind Sebastian Wüsten (AlFa) und Rene Delpy (STUDIUM) als Schriftführer.

Zur Unterstützung seiner Arbeit hat das Studierendenparlament verschiedene Ausschüsse eingerichtet. Als ständige Ausschüsse existieren der Sozialausschuss, der Haushaltsausschuss und der Sportausschuss. Daneben gibt es noch nicht-ständige Ausschüsse, die nur unter bestimmten Bedingungen einberufen werden. Zu diesen gehört zum Beispiel der Wahlausschuss oder auch der der Wahlprüfungsausschuss.


© Studierendenparlament der RWTH Aachen
© der Bilder Hendrik Brixius

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